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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.12.2014 - 2 Sa 141/14   

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https://dejure.org/2014,51741
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.12.2014 - 2 Sa 141/14 (https://dejure.org/2014,51741)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 09.12.2014 - 2 Sa 141/14 (https://dejure.org/2014,51741)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 09. Dezember 2014 - 2 Sa 141/14 (https://dejure.org/2014,51741)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unbegründete Unterlassungsklagen einer Hoteldirektorin wegen ehrenrühriger Äußerungen der Arbeitgeberin und eines Mitarbeiters im Rahmen der Zeugenvernehmung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823; BGB § 1004; BGB § 242
    Zeugenprivileg; Staatsanwalt; Ermittlungsverfahren; Ehre; Persönlichkeitsrecht; Rechtsmissbrauch; Schweigeverpflichtung; Kündigungsschutzprozess; Vergleich - Ehrschützende Unterlassungsklage des ausgeschiedenen Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber

  • rechtsportal.de

    Unbegründete Unterlassungsklagen einer Hoteldirektorin wegen ehrenrühriger Äußerungen der Arbeitgeberin und eines Mitarbeiters im Rahmen der Zeugenvernehmung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Sprachregelung im Kündigungsschutzprozess - und die spätere Zeugenaussage des Arbeitgebers im Strafverfahren

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.02.2012 - VI ZR 79/11

    Äußerungen im Gerichtsverfahren

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.12.2014 - 2 Sa 141/14
    Nach der ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besteht für Ehrschutzklagen gegen Äußerungen, die der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung in einem Gerichtsverfahren oder bei dessen Vorbereitung dienen, in der Regel kein Rechtschutzbedürfnis (BGH 28. Februar 2012 - VI ZR 79/11 - NJW 2012, 1659; BGH 10. Juni 1986 - VI ZR 154/85 - NJW 1986, 2502).

    Es ist mit dem Rechtstaatsprinzip (Art. 20 Absatz 3 GG) und dem Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Absatz 1 GG) nicht vereinbar, wenn redliche Äußerungen in einem Zivilprozess oder die redliche Wahrnehmung staatsbürgerlicher Rechte und Pflichten im Strafermittlungsverfahren aus Gründen des Ehrenschutzes zu rechtlichen Nachteilen führen, nur weil die Behauptung sich später im Prozess oder nach behördlicher Prüfung als unrichtig oder auch nur als unaufklärbar erweist (BGH 28. Februar 2012 aaO; BVerfG 15. Dezember 2008 - 1 BvR 1404/04).

    Wollte man das zulassen, so wäre das Recht des Staatsbürgers, mit einer Strafanzeige zur Verfolgung strafbarer Handlungen beizutragen, in unangemessener Weise beeinträchtigt (BGH 28. Februar 2012 aaO).

  • BVerfG, 15.12.2008 - 1 BvR 1404/04

    Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch verfehlte

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.12.2014 - 2 Sa 141/14
    Es ist mit dem Rechtstaatsprinzip (Art. 20 Absatz 3 GG) und dem Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Absatz 1 GG) nicht vereinbar, wenn redliche Äußerungen in einem Zivilprozess oder die redliche Wahrnehmung staatsbürgerlicher Rechte und Pflichten im Strafermittlungsverfahren aus Gründen des Ehrenschutzes zu rechtlichen Nachteilen führen, nur weil die Behauptung sich später im Prozess oder nach behördlicher Prüfung als unrichtig oder auch nur als unaufklärbar erweist (BGH 28. Februar 2012 aaO; BVerfG 15. Dezember 2008 - 1 BvR 1404/04).
  • BGH, 10.06.1986 - VI ZR 154/85

    Zivilrechtliche Ansprüche des Beschuldigten in einem Strafverfahren gegenüber

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.12.2014 - 2 Sa 141/14
    Nach der ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besteht für Ehrschutzklagen gegen Äußerungen, die der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung in einem Gerichtsverfahren oder bei dessen Vorbereitung dienen, in der Regel kein Rechtschutzbedürfnis (BGH 28. Februar 2012 - VI ZR 79/11 - NJW 2012, 1659; BGH 10. Juni 1986 - VI ZR 154/85 - NJW 1986, 2502).
  • LAG Köln, 17.09.2014 - 5 Sa 292/14

    Hausverbot für Hotels und Hauptverwaltung nach Beendigung des

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.12.2014 - 2 Sa 141/14
    Der Rechtsstreit ist derzeit beim Landesarbeitsgericht ... zum Aktenzeichen 5 Sa 292/14 anhängig.
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